EUROPART – Compliance

Hinweisgebersystem

Alle Geschäftsführer, Führungskräfte und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens sind verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben, das Werteprogramm und die Verhaltensstandards einzuhalten. Diese sind bei uns im Code of Conduct zusammengefasst. Alle Mitarbeiter haben sich mit dem Inhalt dieser Richtlinie vertraut zu machen, ihn zu kennen und danach zu handeln. Denn dieses Werteprogramm mit seinen Verhaltensstandards bildet die Grundlage für unsere tägliche Arbeit. Die Führungskräfte tragen dabei eine besondere Verantwortung für die Vermittlung und Umsetzung dieses Werteprogramms und den Verhaltensstandards. 

Verstöße gegen die wertorientierten Unternehmensgrundsätze, schaden unserem Unternehmen. Aus diesem Grund sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verpflichtet, jegliche Nichteinhaltung, Missachtung oder Verletzung von Gesetzen und Richtlinien, die sie bemerken, den entsprechenden dafür vorgesehenen Stellen mitzuteilen. Des Weiteren haben auch externe Geschäftspartner die Möglichkeit auf unserer Webseite Meldungen anonym abzugeben.

Aus diesem Grund haben wir ein EUROPART-weites Hinweisgebersystem geschaffen, das dem Hinweisgeber es ermöglicht, sein Anliegen anonym einem Vertrauensanwalt mitzuteilen, dem es rechtlich verboten ist den Namen des Hinweisgebers preis zu geben.

 

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