Wie kann ich meine Mitarbeiter vor bekannten Risiken schützen?
In einer Werkstatt sind Mitarbeiter verschiedenen potenziellen Gefahren ausgesetzt. Deshalb ist es Pflicht, geeignete Schutzbekleidung bereitzustellen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten:
- Fußschutz
- Augenschutz
- Kopfschutz
- Atemschutz
- Gehörschutz
- Handschutz
Die grundsätzlichen Mindestanforderungen an die persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind in der EU-Richtlinie 89/686/EWG geregelt. Die Hersteller von PSA-Produkten sind verpflichtet, durch die CE- Kennzeichnung zu dokumentieren, dass ihre Produkte den europäischen Normen entsprechen. Das deutsche GS-Zeichen kann auf Antrag des Herstellers durch eine anerkannte Prüfstelle vergeben werden.
Doch wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrichtlinien in einem Unternehmen eingehalten werden?
Verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsrichtlinien ist jedoch nicht der Mitarbeiter, sondern der Inhaber eines Unternehmens: Dieser ist dafür verantwortlich, alle mit der betreffenden Arbeit verbundenen Risiken zu bewerten und den Beschäftigten die für die jeweilige Aufgabe am besten geeignete Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Ebenfalls ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die bestimmungsgemäße Verwendung der notwendigen PSA durch die Beschäftigten zu überwachen.