Elektro- und Elektronikgeräte

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Hinweis zur Kennzeichnung und Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Gemäß der WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) müssen alle Elektro- und Elektronikgeräte, die seit dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht werden, eindeutig gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung dient dazu, den Hersteller zweifelsfrei zu identifizieren und den Zeitpunkt des Inverkehrbringens nachvollziehen zu können.

Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols mit Balken
Elektro- und Elektronikgeräte müssen mit dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern gekennzeichnet sein. Dieses Symbol weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Stattdessen sind Altgeräte einer separaten Erfassung zuzuführen – also umweltgerecht zu entsorgen, z. B. über kommunale Sammelstellen oder Rücknahmesysteme.
Ein unter dem Symbol angebrachter Balken signalisiert zusätzlich, dass das Gerät nach dem 13. August 2005 auf den Markt gebracht wurde.
Bitte helft mit, die Umwelt zu schützen, und entsorgt die Altgeräte sachgemäß.
Information zur Rückgabe von Elektro- und Elektronikaltgeräten (B2B)
Als Unternehmen, das Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringt, nehmen wir unsere Verantwortung im Sinne der europäischen WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (Waste Electrical and Electronic Equipment) sehr ernst. Wir möchten die gewerblichen Endnutzer (B2B) über die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten informieren.
Unsere Produkte sind gemäß den gesetzlichen Vorgaben als Geräte für den privaten Endverbraucher (B2C) registriert, werden von uns jedoch ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) vertrieben.
Wir empfehlen Euch, Altgeräte über zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe oder kommunale Sammelstellen einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. So wird eine umweltschonende Entsorgung im Sinne der WEEE-Richtlinie gewährleistet.
Keine Rücknahmeverpflichtung in unseren Niederlassungen
Unser Vertrieb richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B). Unsere Niederlassungen in Deutschland unterschreiten die gesetzlichen Schwellenwerte für eine verpflichtende Rücknahme von Elektroaltgeräten im stationären Handel.
Diese Regelung basiert auf dem deutschen Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). In anderen EU-Mitgliedstaaten gelten ggf. abweichende nationale Vorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2012/19/EU (WEEE-Richtlinie).
Entsorgungsmöglichkeiten für B2B-Kunden
Bitte beachtet, dass Unternehmen grundsätzlich selbst für die fachgerechte und umweltgerechte Entsorgung von Elektroaltgeräten verantwortlich sind. Dabei stehen Euch je nach Standort unterschiedliche Entsorgungswege zur Verfügung, zum Beispiel:
- Zertifizierte Entsorgungs- oder Recyclingunternehmen
- Herstellerbezogene Rücknahmesysteme, sofern solche für das jeweilige Gerät angeboten werden
- Nationale Rückgabe- und Sammelstellen, die unter bestimmten Bedingungen auch Altgeräte von gewerblichen Nutzern annehmen
Die konkreten Anforderungen und Rückgabemöglichkeiten können je nach Land und Region variieren. Wir empfehlen Euch daher, Euch bei den für Euch zuständigen Behörden oder örtlichen Entsorgungsfachbetrieben über die geltenden Regelungen und Möglichkeiten zu informieren.
Wichtig:
- Im oder auf dem Elektro(nik)altgerät enthaltene personenbezogene Daten müsst Ihr vor der Entsorgung eigenverantwortlich löschen.
- Batterien/Akkumulatoren, die nicht fest in das Elektro(nik)altgerät integriert sind, müssen vor dessen Entsorgung entfernt und getrennt entsorgt werden.
Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und macht keine rechtlich verbindlichen Aussagen, noch erhebt sie den Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für rechtlich verbindliche Aussagen über WEEE und ähnliche Gesetze wendet Euch bitte an die zuständigen Institutionen.