Batterien

Hinweise zur Kennzeichnung und Entsorgung von Batterien

Gemäß der europäischen Batterierichtlinie 2006/66/EG sowie der neuen EU-Batterieverordnung 2023/1542 müssen alle Batterien und Akkumulatoren mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet sein.

Bedeutung des durchgestrichenen Mülltonnen-Symbols

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern bedeutet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern einer getrennten Sammlung zuzuführen sind.

 

Zusätzlich können auf den Batterien chemische Symbole wie Pb (Blei), Cd (Cadmium) oder Hg (Quecksilber) angegeben sein. Diese weisen darauf hin, dass die Batterie entsprechende gefährliche Stoffe enthält und daher besonders umweltgerecht entsorgt werden muss.

Information zur Rückgabe und zum Recycling von Batterien

Als Unternehmen, das Batterien sowie Geräte mit integrierten Batterien und Akkumulatoren ausschließlich an gewerbliche Kunden (B2B) in verschiedenen europäischen Märkten vertreibt, möchten wir Euch über geltende Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten informieren.

 

Gemäß der EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) sind alle Altbatterien und Altakkumulatoren einer fachgerechten Verwertung zuzuführen. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder über andere unsachgemäße Wege ist ausdrücklich untersagt. Batterien und Akkumulatoren enthalten wertvolle Rohstoffe, gleichzeitig aber auch umwelt- und gesundheitsgefährdende Substanzen – eine sachgerechte Behandlung ist daher essenziell.

 

  • Fahrzeugbatterien: Diese können zur fachgerechten Entsorgung in unseren Niederlassungen abgegeben werden. Die Rücknahme erfolgt gemäß den einschlägigen europäischen und nationalen Vorschriften. Bitte beachtet hierzu die Öffnungszeiten und Hinweise an den jeweiligen Standorten.

 

  • Gerätebatterien: Es besteht für uns als Vertreiber von Gerätebatterien im reinen B2B-Vertrieb keine gesetzliche Rücknahmepflicht. Die Verantwortung für eine ordnungsgemäße Entsorgung liegt bei den gewerblichen Endnutzern. Informationen zu zugelassenen Rücknahmestellen und regionalen Entsorgungsangeboten erhaltet Ihr bei Eurer kommunalen Abfallwirtschaft oder dem zuständigen Umweltamt.


Bitte beachtet, dass die Regelungen zur Rückgabe und Entsorgung von Gerätebatterien und -akkumulatoren innerhalb der EU länderspezifisch unterschiedlich ausgestaltet sein können. In einigen Mitgliedstaaten existieren erweiterte Rücknahmesysteme, die auch gewerbliche Nutzer einschließen. Wir empfehlen Euch daher, Euch bei den für Euch zuständigen nationalen Behörden oder Entsorgungsstellen über die konkreten Rückgabemöglichkeiten vor Ort zu informieren.

 

 

 


Diese Seite dient nur der allgemeinen Information und macht keine rechtlich verbindlichen Aussagen, noch erhebt sie den Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit. Für rechtlich verbindliche Aussagen über die BattVO und ähnliche Gesetze wendet Euch bitte an die zuständigen Institutionen.

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