Mehrkreisschutzventile – Eigenschaften und Vorteile

Man unterscheidet zwischen verschiedenen Typen von Mehrkreisschutzventilen

  • Mehrkreisschutzventile mit begrenzter Rückströmung in Reihen- oder Parallelschaltung, mit und ohne Bypass.
  • Mehrkreisschutzventile in Reihenschaltung mit ein oder zwei integrierten Druckbegrenzern und Rückschlagventilen für die Kreise 3 und 4 sowie elektronischen Drucksensoren für die Kreise 1 und 2.

 

Zur Erfüllung der Richtlinie 98/12/EG sind die Mehrkreisschutzventile mit einer Bleed-back- Funktion ausgerüstet.

Mehrkreisschutzventile: Wichtige Begriffe kurz erklärt

  • Öffnungsdruck: Druck, der erforderlich ist, um die Kreise zu öffnen.
  • Schließdruck (Stabilisierungsdruck): Druck, der zur Abschaltung des ausgefallenen Kreises führt. Eine begrenzte Rückströmung ermöglicht oberhalb des Schließdrucks einen Druckausgleich der jeweils zusammengeschalteten Kreise.
  • Reihenschaltung: Hierunter versteht man, dass die Nebenverbraucher (Kreise 3 und 4) den Hauptverbrauchern (Kreise 1 und 2) nachgeschaltet sind. Eine Rückströmung von den Nebenverbrauchern zu den Hauptverbrauchern ist wegen der integrierten Rückschlagventile nicht möglich.
  • Parallelschaltung: Bei der Parallelschaltung sind alle Kreise miteinander verbunden. Dementsprechend ist oberhalb des Schließdruckes eine begrenzte Rückströmung zwischen allen Kreisen, also auch von den Nebenverbrauchern zu den Hauptverbrauchern, normal.
  • Bypässe: Diese ermöglichen eine vorrangige Befüllung der damit ausgerüsteten Kreise bei druckloser Gesamtanlage. Sie werden oft in den Kreisen 1 und 2 eingesetzt. Bei Ventil-Abwandlungen in Parallelschaltung können aber auch Bypässe in den Kreisen 3 und 4 zum Einsatz kommen.
  • Bleed-back-Funktion: Fällt der Druck in Kreis 1 durch eine defekte Leitung ab, wird auch Kreis 3 entleert. Wenn LKW stehen bleiben, an Ampeln beispielsweise, wird meist die Handbremse betätigt. Ohne Druck auf Kreis 3 löst diese dann nicht mehr, somit wird ein Weiterfahren des LKW unterbunden, bis der Luftverlust behoben ist. Ist ein Anhänger oder Auflieger an einer Zugmaschine, wird durch das Entlüften des Roten Luftschlauches eine Bremsung des Anhängers eingeleitet, was das gleiche zur Folge hat.

Mehrkreisschutzventile: Gesetzliche Besonderheiten

... Anpassungsrichtlinie 91/422/EWG und Richtlinie 98/12/EG

Für Kfz mit Erstzulassung ab Oktober 1994 verlangt die 6. Anpassungsrichtlinie 91/422 EWG, dass sich beim Auffüllen der drucklosen Vorratsanlage die Federspeicherbremsen erst lösen dürfen, wenn der Druck in den Betriebsbremskreisen ausreichend hoch ist, um bei Betätigung der Betriebsbremsanlage (BBA) die für die Hilfsbremse geforderte Wirkung zu erreichen.

 

Die Richtlinie 98/12/EG fordert zusätzlich für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab März 2001, dass sich betätigte Federspeicherbremsen erst lösen dürfen, wenn der Druck in den Betriebsbremsanlage-Kreisen bei beladenem Fahrzeug mit der BBA mindestens die Restbremswirkung sicherstellt. Eine besondere Wartung, die über die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen hinausgeht, ist nicht erforderlich. Geprüft wird der Schließdruck (oder auch Stabilisierungsdruck) bei stehendem Motor.

 

Bei Entlüftung eines Kreises dürfen die nicht ausgefallenen Kreise nur bis zum jeweiligen Schließdruck abfallen. Diese Prüfung ist, nach dem erneuten Auffüllen der Anlage, mit einem „simulierten Defekt" jeweils in den anderen Kreisen zu wiederholen.

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